Oldenburg, 17.12.2012. EWE verzichtet in dem geplanten Netzbeteiligungsmodell auf das Rückkaufrecht der Anteile an seiner Netzgesellschaft im Jahr 2028. Die deutlich über dem Niveau der kommunalen Refinanzierungskonditionen liegende Garantiedividende läuft bis 2028. Das den Kommunen im August dieses Jahres vorgestellte Modell einer 25,1 Prozent-Beteiligung an der EWE NETZ GmbH sah ursprünglich ein Rückkaufrecht im Jahr 2028 vor. „Aus den Gesprächen mit den Kommunen im Herbst haben wir wertvolle Anregungen und Hinweise erhalten, die wir im Netzbeteiligungsmodell berücksichtigen. Mit dem Verzicht auf ein Rückkaufrecht untermauern wir, dass wir dauerhaft mit den Kommunen als Partner zusammenarbeiten möchten“, sagtTimo Poppe, Generalbevollmächtigter für Infrastruktur der EWE AG.
Zudem sollen die beteiligten Kommunen stärker als bisher geplant Mitspracherechte im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung erhalten. So sind für die Kommunen auch bei geringen Anteilsquoten beispielsweise Sitze im Aufsichtsrat vorgesehen. „Dadurch wird der kommunale Einfluss auf die EWENETZ GmbH gestärkt. Kommunen können so wichtige Impulse ins Unternehmen geben, an Entscheidungen mitwirken und die Energiewende in der Region erfolgreich mitgestalten“, erklärt Poppe.
EWE beabsichtigt, den Kommunen in der zweiten Februarhälfte 2013 den Kaufpreis für ihre individuellen Anteile und die Höhe der Garantiedividende mitzuteilen. Zurzeit wird ein Wertgutachten erstellt, aus dem auch die Dividende abgeleitet wird.