Um sicherzustellen, dass alle Gesetze und internen Vorgaben eingehalten werden, ist EWE auf die Unterstützung von Mitarbeitenden und Vertragspartnern angewiesen. Missstände müssen aufgedeckt werden, um mögliche Schäden vom Unternehmen abzuwenden sowie Mitarbeitende und Dritte zu schützen. Bei EWE stehen alle Mitarbeitenden in der Verantwortung, Risiken oder Verstöße gegen Gesetze und interne Vorgaben unverzüglich zu melden. Zudem ermutigen wir ausdrücklich unsere Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartner und weitere Dritte, auf Verstöße, Auffälligkeiten und Risiken hinzuweisen.
Als Anlaufstellen für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber stehen die Compliance-Organisation der EWE AG sowie eine externe Ombudsperson zur Verfügung. Beide Stellen erfüllen die Anforderungen an interne Meldestellen gemäß HinSchG. EWE versichert, dass jede Meldung, die im guten Glauben abgegeben wird, vertraulich und respektvoll behandelt wird. Die hinweisgebenden Personen werden vor möglichen Repressalien geschützt.
Das Hinweisgebersystem dient ebenso als Beschwerdestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es ermöglicht somit auch, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln von EWE selbst oder das eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers von EWE entstanden sind. Die Verfahrensordnung steht hier zum Download bereit.