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Hand hält Kompass vor dem Meer

Klare Leitlinien für höchste Integrität

Compliance ist zentral für EWE

Wir haben Compliance, also rechts- und regelkonformes unternehmerisches Handeln, konsequent im Unternehmen verankert. Dazu zählt für uns auch, dass wir unser Handeln an Prinzipien wie Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Fairness und Sicherheit sowie den Werten unserer Unternehmenskultur ausrichten.

EWE-Verhaltenskodex
Verantwortung für die Gesellschaft
Wir tragen Verantwortung als Teil der Gesellschaft

Als Energieversorger und auch als großer Arbeitgeber in der Region tragen wir eine besondere Verantwortung für die Gesellschaft und für unsere Umwelt. Unsere unternehmerischen Entscheidungen verfolgen den Anspruch, für Menschen Nutzen zu stiften, den Planeten und seine Ressourcen zu schützen und einen gesamtgesellschaftlichen Mehrwert zu generieren. Daher berücksichtigen wir bei geschäftlichen Entscheidungen selbstverständlich nicht nur alle geltenden Gesetze und halten diese ein, sondern richten unser Handeln auch konsequent an den Prinzipien von Nachhaltigkeit und Klimaschutz aus.

Gespräch zwischen Geschäftspartnern
Wir tragen Verantwortung in Geschäftsbeziehungen

EWE als Unternehmen in überwiegend kommunaler Hand hat eine besondere Vorbildfunktion inne. Daraus folgt auch eine besondere Verantwortung in unseren Geschäftsbeziehungen – und zwar sowohl für unser eigenes Handeln als auch für das unserer Geschäftspartner. Grundlage unseres Geschäftsgebarens bilden Transparenz, Integrität und geschäftliche Fairness.

Geschäfte, die durch unlautere Geschäftspraktiken zustande kommen, lehnen wir ausnahmslos ab. Unser Verhaltenskodex spiegelt diese Verantwortung als partnerschaftliches Unternehmen wider.

Modernes Open Office
Wir tragen Verantwortung am Arbeitsplatz

Wir schützen die körperliche Unversehrtheit unserer Mitarbeitenden und stellen sicher, dass sie unter sicheren Bedingungen arbeiten. Dafür setzen wir nationale Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz um und ergänzen diese um interne Regelungen. Auch der Schutz personenbezogener Daten, unseres Know-hows und des Firmeneigentums gehört dazu.

Transparente Arbeitsbedingungen, faire Vergütung, flexible Arbeitszeitmodelle, betrieblicher Gesundheitsschutz, Sportangebote sowie Kinderbetreuung – all das trägt bei EWE zu einem gesunden und unterstützenden Arbeitsumfeld bei.

Zwei Hände halten einen Globus (Symbolbild)
Menschenrechtliche Grundsatzerklärung

EWE betrachtet die Wahrung der Menschenrechte als bedeutsamen Bestandteil der eigenen Unternehmensverantwortung. In unserem unternehmerischen Handeln setzen wir geltendes Recht um und respektieren international anerkannte Menschenrechtsstandards. Außerdem sind wir bestrebt, potenziellen Menschenrechtsverletzungen auch bei anderen vorzubeugen. Dabei orientieren wir uns an internationalen Referenzinstrumenten und Rahmenwerken. Mit unserer menschenrechtlichen Grundsatzerklärung machen wir unsere Bemühungen für die Öffentlichkeit transparent.

Die EWE NETZ GmbH hat sich ebenso klar zu ihrer Verantwortung für Menschenrechte bekannt. Lesen Sie hier mehr zu der menschenrechtlichen Grundsatzerklärung der EWE NETZ GmbH.

Mehr erfahren
Lieferkette (Symbolbild)
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt seit Anfang 2023 die unternehmerische Verantwortung für das Einhalten von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit oder das Recht auf faire Löhne sowie der Schutz der Umwelt. EWE berichtet an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. Unsere Geschäftspartner können für ihre LkSG-Risikoanalyse Informationen über uns auf der Plattform EcoVadis abfragen.

Hinweisgebersystem

Um sicherzustellen, dass alle Gesetze und internen Vorgaben eingehalten werden, ist EWE auf die Unterstützung von Mitarbeitenden und Vertragspartnern angewiesen. Missstände müssen aufgedeckt werden, um mögliche Schäden vom Unternehmen abzuwenden sowie Mitarbeitende und Dritte zu schützen. Bei EWE stehen alle Mitarbeitenden in der Verantwortung, Risiken oder Verstöße gegen Gesetze und interne Vorgaben unverzüglich zu melden. Zudem ermutigen wir ausdrücklich unsere Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartner und weitere Dritte, auf Verstöße, Auffälligkeiten und Risiken hinzuweisen.

Als Anlaufstellen für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber stehen die Compliance-Organisation der EWE AG sowie eine externe Ombudsperson zur Verfügung. Beide Stellen erfüllen die Anforderungen an interne Meldestellen gemäß HinSchG. EWE versichert, dass jede Meldung, die im guten Glauben abgegeben wird, vertraulich und respektvoll behandelt wird. Die hinweisgebenden Personen werden vor möglichen Repressalien geschützt.

Das Hinweisgebersystem dient ebenso als Beschwerdestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es ermöglicht somit auch, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln von EWE selbst oder das eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers von EWE entstanden sind. Die Verfahrensordnung steht hier zum Download bereit.

Kontaktdaten

Konzern-Compliance-Stelle
EWE AG
Stichwort „Hinweis“
Tirpitzstraße 39
26122 Oldenburg
Tel: +49 162 2903669
Fax: +49 441 4805-1099
E-Mail: hinweis@ewe.de

Ombudsperson
Rechtsanwalt Jörn Beyer
HLP.Heiermann Losch Rechtsanwälte
Marienstraße 9-11
30171 Hannover
Tel.: +49 511 262 938-52
Fax: +49 511 262 938-99
E-Mail: joern.beyer@hlp-rae.de

Das HinSchG sieht ergänzend die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Zu diesem Zweck errichtet der Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die externe Meldestelle des Bundes. Diese ist sachlich unabhängig und organisatorisch vom übrigen Zuständigkeitsbereich des BfJ getrennt. Über diesen Link geht es zu den vom BfJ veröffentlichten Meldekanälen, über die sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes wenden können.

Die Datenverarbeitung im Hinweisgebersystem erfolgt nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Informationen für Hinweisgeber nach Artikel 13 und 14 DS-GVO finden sich hier.

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