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Klimaneutralität braucht eine zukunftssichere Infrastruktur und Energieeffizienz

Das Bundeskabinett hat im Mai 2021 ein neues Klimaschutzgesetz beschlossen. Demnach sollen die Emissionen in Deutschland gegenüber 1990 bis 2030 um mindestens 65 Prozent sinken. Dabei gelten unterschiedliche Ziele für die einzelnen Sektoren. Insgesamt wird bis 2045 Klimaneutralität angestrebt. EWE unterstützt dieses Vorhaben. Dazu sind erhebliche Anstrengungen erforderlich, auch im Gebäudebereich.

Die Emissionen in diesem Sektor sollen bis 2030 um 68 Prozent gegenüber 1990 sinken, von 209 Mio. Tonnen auf 67 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente.  Im Fokus der Bundespolitik stehen dabei die Weiterentwicklung von Neubaustandards, Sanierungspläne für Bestandsgebäude sowie die schrittweise Abkehr von fossilen Heizsystemen.

Gemeinsam mit unseren Partnern in Verbänden, wie dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und dem Verband kommunaler Unternehmen, erarbeiten wir für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Lösungsvorschläge für eine klimaneutrale Energieversorgung. Energiedienstleister wie EWE nehmen dabei eine aktive Rolle ein.

EWE treibt die Versorgung mit erneuerbarer bzw. klimaneutraler Wärme und Kälte voran. Die Energiewende jedoch ist komplex, denn Klima- und Konjunkturpolitik müssen zusammengedacht werden, wenn die wirtschaftliche Stabilisierung während und nach der Corona-Krise dauerhaft von Erfolg und „sauber“ sein soll.

Stromnetz und Flexibilität - Weiterentwicklung der Netze regulatorisch anerkennen

Die Bedeutung der Stromnetze wird weiter steigen, da eine Zunahme der Elektromobilität, insbesondere im Umfeld der privaten Haushalte, anzunehmen ist und zu einer Veränderung der dezentralen Stromnachfrage führen wird. Lokal steigert die zunehmende Zahl an Heimladepunkten die individuelle Stromnachfrage und ist somit kaum exakt planbar.

Aus diesem Grund sollten Flexibilitäten im Sinne von Lastverschiebepotentialen genutzt werden. Daher muss der Stromnetzausbau volkswirtschaftlich optimal ausgestaltet und die Nutzung sowie Weiterentwicklung von Flexibilitätsinstrumenten auch für Kleinstanlagen gesetzlich verankert werden.

EWE fordert daher, die für die Flexibilisierung der Netze nötigen Investitionskosten in der Regulierung anzuerkennen.

Einsatz klimaneutraler Gase ermöglichen

Die zunehmende Elektrifizierung von Wirtschaft, Wärmemarkt, Verkehr und die gleichzeitige Abschaltung von atomar und fossil betriebenen Großkraftwerken bewirken, dass Erzeugung und Last zunehmend in den Verteilnetzen stattfinden bzw. zusammengebracht werden müssen. Gas, künftig klimaneutral, wird dabei eine wesentliche Rolle spielen.

Um die gesetzten Klimaziele zu erreichen, muss das bisher weitgehend fossil bewirtschaftete Gasnetz sukzessive und spätestens 2045 vollständig klimaneutrale Gase aufnehmen können. So kann Windstrom, der im Stromnetz keine Abnehmer findet, über die Elektrolyse als klimaneutraler Wasserstoff in der Gasverteilung verwendet werden

In einem zukünftigen Energiesystem basierend auf erneuerbaren Energien, müssen Strom-, Gas- und Speicherinfrastrukturen eng aufeinander abgestimmt sein. Mit grünem Wasserstoff als Energieträger steht damit ein Verbindungselement zwischen dem Strom- und Gasmarkt zur Verfügung.  Daher ist die Transformation des bestehenden Gasnetzes zur Verteilung von klimaneutralen Gasen gesamtwirtschaftlich unabdingbar.

EWE fordert daher eine gesetzliche Neuregelung notwendiger Anteile der Gasnetzinfrastruktur hin zu einem Transport- und Verteilungssystem klimaneutraler Gase. Ein politischer Rahmen ist daher unerlässlich.

Fördermaßnahmen: Rebound-Effekte vermeiden

Die Reduktion des Energiebedarfs wird neben dem Einsatz erneuerbarer Energien eine entscheidende Rolle spielen. Dazu müssen Maßnahmen der Gebäudeeffizienz und der energetischen Sanierung ergriffen werden.

Gerade bei Effizienzmaßnahmen treten häufig so genannte Rebound-Effekte  auf. Demnach minimiert der Einsatz effizienterer Produkte oder Dienstleistungen zwar den Energieverbrauch, gleichzeitig sinken die Kosten. Der Rebound-Effekt tritt dann ein, wenn energieeffizientere Produkte durch das eingesparte Geld häufiger genutzt werden (direkter Rebound) oder zusätzliche Produkte und Dienstleistungen erworben werden (indirekter Rebound).

Um diese Effekte zu vermeiden fordert EWE, nur jene Effizienzmaßnahmen zu fördern, die einen entsprechenden Nachweis der tatsächlichen CO2-Minderung erbringen.

Verpflichtender Einsatz von Grünstrom bei Fördermaßnahmen

Förderfähige Wärme- und Warmwassererzeugung, der Strom benötigt, sollte ausschließlich regenerativen Strom nutzen. EWE regt an, hierbei insbesondere Grünstrom, der nicht mehr über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert wird, verpflichtend einzusetzen.

CO2-Minderung muss Leitgröße werden

Zudem sollten vorab zunächst die Rahmenbedingungen für die Wärme- und Warmwassererzeugung geprüft werden. Nicht jede Technologie kann überall effizient und klimafreundlich betrieben werden. Pauschalförderungen sind zu vermeiden.

Ziel sollte immer ein ökonomisch-ökologisches Optimum sein. Sowohl für den Gebäudebestand als auch für den Neubau sind entsprechende Klima- und bauliche Kriterien aufzustellen, ebenso für Nah- und Fernwärmenetze, um ein Optimum bei der CO2-Bilanz zu erreichen. Wird die Wärme aus einem erneuerbaren Energieträger erzeugt, sollte die Förderung höher ausfallen.

Ebenfalls könnten über ein zweistufiges Fördermodell zunächst die Anschaffungskosten und bei Nachweis der realen CO2-Werte auch weitere Kosten gefördert werden.

 

Gebäudebestand: Deutliche Steigerung der energetischen Sanierung notwendig

Um die Klimaziele zu erreichen, wird es von besonderer Bedeutung sein, Gebäude über ihren gesamten Lebenszyklus energieeffizienter, weniger kohlenstoffintensiv und nachhaltiger zu gestalten. Daher ist eine deutliche Steigerung der energetischen Sanierung des Gebäudebestands dringend notwendig. Energie- und ressourceneffizientere Wohnungen und Gewerbeeinheiten werden die Energiekosten senken und damit zum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen.

Verpflichtende Integration Erneuerbarer bei energetischen Renovierungen

Im Zuge, der auch europaweit geplanten Renovierungswelle ist es erforderlich, die erneuerbaren Energien weiter in die Gebäudesysteme zu integrieren. EWE fordert daher die Installation dezentraler Erneuerbaren-Erzeugung, wie Photovoltaik oder Stromspeicher, im Zuge einer energetischen Gebäudesanierung verpflichtend zu regeln.

THG-Minderungsquote im Wärmesektor notwendig

Unterstützend wirkt dabei auch eine Treibhausgas-Minderungsquote im Wärmesektor. Die Anrechnung von grünen und klimaneutralen Gasen beispielsweise im Rahmen der Energieeinsparverordnung für Bestandsgebäude, ist daher anzustreben. Damit wird der Weg für eine zukunftsfähige Infrastruktur gasförmiger Energieträger geebnet.

Kraft-Wärme-Kopplung als Zukunftslösung für eine dekarbonisierte Wärmeversorgung

Auch wenn einer Elektrifizierung von Energieanwendungen eine hohe Bedeutung zukommt, so wird eine umfassende Abdeckung, insbesondere im Industriesektor, auch bei einer signifikanten Verbrauchsreduktion nicht möglich sein. Es ist erwiesen, dass es auch weiterhin einen Bedarf an gasförmigen Energieträgern geben wird.

Einen Klimabeitrag werden diese dann leisten, wenn sie klimaneutral sind oder biogen. Hier kann die parallel Strom, Wärme und Kälte erzeugende Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zur Reduktion der CO2-Emissionen beitragen.  EWE fordert daher, dass das KWK-Ausbauziel im KWKG von derzeit 120 TWh KWK-Strom in 2025  auf 200 TWh zu erhöhen.

Um dieses Ziel erreichen zu können, müssen die Rahmenbedingungen der KWK neu gestaltet werden. Diese Rahmenbedingungen für den Einsatz grüner Primärenergieträger müssen so abgestimmt sein, dass ein Optimum an CO2-Vermeidungskosten gewährleistet wird.

Die CO2-Vermeidung sollte daher als Leitmotiv für den Einsatz grüner Technologien geltend gemacht werden. Mit dem Einsatz von klimaneutralen Gasen, wie Biomethan oder Wasserstoff, soll so das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden. Zusätzlich sollte etwa die Rolle der KWK in kleinen Objektnetzen als Teil einer effizienten Gesamtstrategie für den Wärmesektor werden.

Kommunale Wärmeleitpläne zum Standard werden lassen

Zukünftig müssen im Wärme-Sektor neue Potenziale von erneuerbaren Energien identifiziert werden, die in die vorhandenen Wärmesysteme einspeisen können. EWE fordert demnach kommunale Wärmeleitpläne nach einem bundesweit einheitlichen Standard einzusetzen und anzuwenden.

Gleichzeitig sollten Flexibilitätsoptionen wie Power-to-Heat oder Großwärmepumpen in Nah- und Fernwärmesysteme integriert werden. Die Nutzung von Abwärmepotenzialen bietet weitere Möglichkeiten zur Effektivierung der vorhandenen Wärmeinfrastruktur.

Klimaschutzmaßnahmen beim Beihilferecht erleichtern

Das Beihilferecht ist wesentlicher Bestandteil des europäischen Wettbewerbsrechts. Beihilfekontrolle und -genehmigung erfolgen hauptsächlich durch die Europäische Kommission. EWE fordert, dass jegliche nationalen Gesetze und Förderprogramme, die den Klimaschutz und die Energiewende fokussieren, Erleichterungen beim Beihilferecht zu erfahren.

Die Bundesregierung sollte sich vor dem Hintergrund des Klimawandels bei der EU-Kommission für ein Level-Playing-Field für diese Maßnahmen rund um Energieeffizienz, Erneuerbare und Infrastruktur einsetzen. Im Fokus steht dabei das jeweilige Projekt und dessen Klimabeitrag und nicht das ausführende Unternehmen. Klimaschutzmaßnahmen, gesetzliche Rahmen- und Förderbedingungen würden damit einer breiten Zielgruppe zugänglich.

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Aiko Holstein

Beauftragter Berlin

Tel: +49 30 22172 6122
E-Mail: Aiko.holstein@ewe.de

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