Als Energieunternehmen nimmt EWE Verantwortung im eigenen Geschäftsbetrieb und in der vorgelagerten Lieferkette wahr. Unser Lieferkettenmanagement zielt darauf ab, menschenrechtliche und arbeitsschutzbezogene Risiken zu erkennen, angemessen zu berücksichtigen und im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten zu adressieren. Dabei orientieren wir uns an einschlägigen internationalen Standards und setzen die für EWE geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten um. Weitere Informationen zu unseren Compliance-Grundsätzen und zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz finden Sie auf unserer Compliance-Seite.
Die Achtung grundlegender Menschenrechte ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Anforderungen an Lieferanten. Wir erwarten von ihnen, dass sie Zwangs- und Kinderarbeit ausschließen, Diskriminierung entgegenwirken und faire sowie sichere Arbeitsbedingungen fördern. Zur Wahrnehmung unserer Sorgfaltspflichten nutzen wir unter anderem Risikoanalysen, Prüfprozesse und definierte Verhaltensanforderungen. Auf dieser Grundlage identifizieren und bewerten wir Risiken und leiten, soweit erforderlich, angemessene Maßnahmen ab.
Auch Arbeitssicherheit berücksichtigen wir bei der Zusammenarbeit mit unseren Partnern. Abhängig von Tätigkeit, Risikolage und Einflussmöglichkeit wirken wir darauf hin, dass relevante Sicherheitsanforderungen beachtet und arbeitsschutzbezogene Risiken angemessen behandelt werden. Dazu können beispielsweise Präventions-, Informations- und Schulungsmaßnahmen sowie die Bewertung sicherheitskritischer Prozesse gehören.
Auf diese Weise verbindet EWE wirtschaftliches Handeln mit menschenrechtlicher und sozialer Sorgfalt. Unser Ziel ist es, die entsprechenden Anforderungen in unseren Lieferkettenprozessen zu verankern, erkannte Risiken angemessen zu adressieren und die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten kontinuierlich weiterzuentwickeln.