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10.11.2022 - EWE AG

EWE zieht im Dezember keinen Abschlag für Erdgas und Wärme ein

Winterhilfe wird für 700.000 Kunden umgesetzt / Preisbremsen vor März nicht umsetzbar

Oldenburg, 10. November 2022. Die rund 700.000 Erdgas- und Wärmekunden von EWE müssen im Dezember einmalig keinen Monatsabschlag zahlen. Dies gilt für private Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Verbrauch unter 1,5 Millionen kWh pro Jahr. Möglich macht dies die staatliche Winterhilfe, die Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten soll, bis die von der Politik angestrebten Energiepreisbremsen beschlossen und umgesetzt sind. EWE erhält daher im Dezember an Stelle des jeweiligen Monatsabschlages eine Zahlung aus Bundesmitteln, die dem Kundenkonto gutgeschrieben wird. Die individuelle Höhe der Winterhilfe pro Kundin oder Kunde wird dafür mit Hilfe einer von der Bundesregierung festgelegten Formel berechnet. Voraussetzung für dieses Vorgehen ist, dass die Mittel vom Bund den Versorgern rechtzeitig zur Verfügung stehen.

„Die überwiegende Zahl unserer Kundinnen und Kunden muss nicht tätig werden, damit die Winterhilfe greift“, erläutert EWE-Vorstandschef Stefan Dohler. Die Mehrheit der Kundinnen und Kunden habe dem Unternehmen ein Lastschriftmandat erteilt, welches nun für Dezember nicht ausgeübt werde. So genannte Selbstzahler, also Kundinnen und Kunden, die jeden Monat eine Überweisung tätigen, können im Dezember einfach darauf verzichten. Nur wer für die monatliche Abschlagszahlung einen Dauerauftrag eingerichtet habe, müsse aktiv werden, um diesen einen Monat lang zu pausieren. „Unser Ziel ist es, den Ablauf für unsere Kundinnen und Kunden so einfach wie möglich zu halten“, so Dohler.

Pragmatische Alternativen für weitere Entlastungen nutzen
Die von der Bundesregierung geplanten Energiepreisbremsen begrüßt Dohler – hält den aktuell diskutierten Zeitplan für deren Umsetzung durch rund 1.500 Gas- und Stromversorger jedoch in weiten Teilen für nicht realisierbar: „Solche intensiven Eingriffe in die Abrechnungssysteme von Millionen Kunden erfordern Sorgfalt und entsprechend auch Zeit. Stand heute gibt es noch keinen Gesetzesentwurf für die Energiepreisbremsen, das Kabinett will Mitte November dazu tagen, der Bundesrat soll dann kurz vor Weihnachten beschließen. Auf dieser Grundlage kann es schlicht und einfach keine individuell abzurechnende Gas- oder Strompreisbremse zum Jahresbeginn geben. Zu fordern, dass die Hunte flussaufwärts fließt, ist ähnlich erfolgversprechend.“

Herausfordernd, aber durchaus realistisch, sei hingegen die Einführung von Strom- und Gaspreisbremsen zum 1. März 2023, wie von der Gaspreiskommission empfohlen. Diese können aber höchstens für Kundengruppen mit sehr hohen Verbräuchen rückwirkend für Januar und Februar gelten, weil es sich um vergleichsweise wenige Kunden handele. Für die Masse der Energiekunden werde eine solche Rückwirkung nicht möglich sein. „Sie müssten dann Hunderttausende endabgerechnete Verträge wieder öffnen – das ist angesichts der zur Verfügung stehenden pragmatischen Alternativen ein nicht zu vertretendes prozessuales Risiko“, so Dohler. „Wenn die Politik über die Winterhilfe im Dezember hinaus für Entlastung sorgen möchte, könnte sie die Mehrwertsteuer für Strom auf sieben Prozent absenken, wie bereits beim Erdgas praktiziert, oder erneut ein Bürgerenergiegeld auszahlen.“ Möglich sei auch, die Winterhilfe im Januar oder Februar zu wiederholen und gegebenenfalls auf Stromkunden ausweiten.

Keine rückwirkende Abschöpfung von Unternehmenserlösen
Mit Blick auf das geplante Abschöpfen von Unternehmenserlösen zur Refinanzierung der staatlichen Entlastungsmaßnahmen zeigte sich Stefan Dohler erneut grundsätzlich offen: „Wir versperren uns diesem Gedanken nicht, dürfen aber nicht an einen Punkt kommen, an dem wir nicht mehr ausreichend in Versorgungssicherheit, Klimaschutz und digitale Teilhabe investieren können. Der Ausbau grüner Technologien ist dringender denn je, auch um schnell unabhängig von russischen Energieimporten zu werden. Diesen Weg darf man nicht verlängern oder steiniger machen, indem man rückwirkend und zu drastisch Investitionsmittel abschöpft.“

Ansprechpartner
Foto vom Pressesprecher Christian Blömer
Christian Blömer Leiter Konzernkommunikation & Marke, Konzernsprecher

+49-441-4805-1800 christian.bloemer@ewe.de

Foto vom Pressesprecher Christian Bartsch
Christian Bartsch Pressesprecher

+49-441-4805-1811 christian.bartsch@ewe.de

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