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17.03.2017 - EWE AG

Verwaltungsgericht verpasst richtigen Schritt in die Gigabit-Gesellschaft

Oldenburg, 17. März 2017. Der Oldenburger Telekommunikations- und Energieanbieter EWE zeigte sich heute sehr enttäuscht über den Beschluss, den das Kölner Verwaltungsgericht bezüglich der Vectoring II-Entscheidung der Bundesnetzagentur getroffen hat. EWE hatte gegen die Entscheidung der Behörde gemeinsam mit weiteren Telekommunikationsunternehmen Klage eingereicht. Aus Sicht der klagenden Unternehmen beinhalt die Regulierungsentscheidung erhebliche Rechtsmängel.

„Heute hat der nachhaltige Breitbandausbau in Deutschland einen herben Dämpfer erhalten. Der Weg, den die Bundesnetzagentur eingeschlagen hat, ist eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit. Mit einem bundesweiten Exklusivrecht für das marktbeherrschende Unternehmen ohne Berücksichtigung besserer Ausbauange-bote von Wettbewerbern wird die Gigabitgesellschaft in Deutschland verhindert. Leider teilt das Gericht unsere Auffassung, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur eindeutig rechtswidrig ist und außer Vollzug gesetzt werden muss, nicht. Wir lassen uns aber nicht beirren und halten an unserer Klage unbeirrt fest“, so Michael Heidkamp, Vorstand Markt der EWE AG.

EWE hatte im Vorfeld der Entscheidung der Bundesnetzagentur mehrfach verbindlich angeboten, über 90 Prozent aller Haushalte in den Nahbereichen des EWE-Vertriebsgebietes mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde zu erschließen. Damit ist das EWE-Angebot um über 15 Prozent höher als das Angebot der Telekom. Von diesen Ausbaumaßnahmen, die bis Ende des Jahres 2018 abgeschlossen worden wären, hätten gegenüber dem Angebot des ehemaligen Monopolisten über 150.000 weitere Bürgerinnen und Bürger im EWE-Vertriebsgebiet profitiert. Das Ausbauangebot der Telekom für dieselben Nahbereiche beinhaltet laut Einschätzung von EWE lediglich 74 Prozent Abdeckung der Haushalte. Dennoch hat die Bundesnetzagentur das Angebot nicht berücksichtigt. Im Laufe des Verfahrens haben insgesamt 30 deutsche und europäische Organisationen und Verbände aus verschiedenen Wirtschaftsberei-chen massiv Kritik an dem Vectoring II-Verfahren geübt und eine nachhaltige Breitbandstrategie angemahnt.

„Unser Ziel ist der Glasfaserausbau bis in die Häuser. Dieses Ziel können wir aber nur erreichen, wenn wir nicht vom marktbeherrschenden Unternehmen, das nach eigenen Angaben noch viele Jahre auf Kupferkabel setzen wird, mit Unterstützung der Bundesnetzagentur aus dem Infrastrukturmarkt gedrängt werden. Leider lässt das Gericht nun vorerst den nahezu flächendeckenden Vectoring-Ausbau durch die Telekom in den Nahbereichen zu. EWE darf unter sehr hohen Auflagen ca. 25 Prozent der Nahbereiche in seinem Vertriebsgebiet selbst mit Vectoring ausbauen. Wir werden von diesem Abwehrrecht Gebrauch machen und zusätzlich unseren angekündigten Ausbau der Gigabitnetze unabhängig vom Protektionismus der Deutschen Telekom weiter vorantreiben und 1,2 Milliarden Euro in eine nachhaltige Breitbandinfrastruktur investieren“, erklärt Michael Heidkamp.

Insgesamt hat EWE bis heute über 6.800 Kabelverzweiger an das Breitbandnetz angeschlossen. Potenziell können so schon über eine Million Haushalte im EWE Einzugsgebiet schnelleres Internet erhalten. Dazu kommt ein Potenzial von aktuell fast 90.000 direkten Glasfaserhausanschlüssen.


Verwaltungsgericht verpasst richtigen Schritt in die Gigabit-Gesellschaft (pdf, 184 KB)
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Ansprechpartner
Foto vom Pressesprecher Mathias Radowski
Mathias Radowski Pressesprecher

+49-441-4805-1857 mathias.radowski@ewe.de

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