EWE hat der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Rechtsgutachten zu den Folgen des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. August 2024 für die 5G-Frequenzvergabe aus dem Jahr 2018 vorgelegt. Das Gutachten zeigt, dass die Versteigerung aus dem Jahr 2019 wiederholt werden muss. Ein Verzicht darauf wäre klar rechtswidrig und würde zur erneuten Aufhebung führen. Dieser schwerwiegende Schritt lässt sich jedoch vermeiden, wie das Gutachten ebenso aufzeigt. Die unabsehbaren Risiken einer Rückabwicklung und Neuversteigerung können durch eine Marktlösung vermieden werden. Dafür braucht es aber der aktiven Moderation durch die Bundesnetzagentur. EWE betont: Wir wollen auch weiterhin keine unnötigen Risiken schaffen – wir brauchen nur eine Lösung für einen verlässlichen, diskriminierungsfreien Mobilfunk-Zugang. Das Unternehmen präsentiert einen rechtssicheren Lösungsweg.
Lösungswille statt Wiederholung der Frequenzvergabe
„Wir brauchen keine Neuauflage der 5G-Frequenzvergabe, sondern einen fairen, verlässlichen Zugang zu Mobilfunknetzen und das auf einem rechtssicheren Weg. Mit diesem Kompromiss würden wir auf unsere Rechte aus dem Urteil verzichten. Unser Gutachten zeigt, dass das geht – ohne neue Rechtsrisiken. Alles, was es jetzt braucht, ist Lösungswille bei BNetzA und Marktbeteiligten", sagt Norbert Westfal, Sprecher der Geschäftsführung der EWE TEL GmbH. Genauso lässt sich auch der Zugang zum Festnetz lösen: wettbewerbsfähige Vorleistungen zu fairen und angemessenen Bedingungen.
Klares Bekenntnis zu fairem Wettbewerb erforderlich
Das Gutachten wurde von Prof. Dr. Jürgen Kühling, dem ehemaligen Vorsitzenden der Monopolkommission, und Dr. Stefan Drechsler erarbeitet und analysiert, welche Schritte erforderlich sind, um die im Urteil des Verwaltungsgerichts Köln kritisierten Punkte rechtssicher zu gestalten. Kern des Vorschlags ist ein klares Bekenntnis zu fairem Wettbewerb im Mobilfunkmarkt und der Übernahme bereits bewährter Prinzipien aus dem Festnetzmarkt. Dafür braucht es eine justiziable Ausgestaltung der Zugangsregeln für Diensteanbieter, die sich praktikabel in das bestehende Verfahren integrieren lässt. Damit können Rechtssicherheit, Investitionsschutz und Wettbewerb zugleich gewährleistet werden.
„Wir bringen eine umsetzbare Lösung mit – nicht ein weiteres Problem. Eine erneute Vergabe würde Zeit und Vertrauen kosten“, so Westfal.