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23.08.2022 - EWE AG

Aktuelle Informationen zur Gasumlage

Mit der neu eingeführten Gasbeschaffungsumlage – kurz Gasumlage – schafft die Bundesregierung die Möglichkeit, dass Gasimporteure unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der durch einen externen Preisschock verursachten Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung der fehlenden Erdgasmengen erstattet bekommen. Auch die EWE AG hat sich für die Nutzung dieser Umlage registrieren lassen.

Aktuell
Bundesregierung kippt Beschaffungsumlage

Der Beschluss zur Gasumlage und die Rücknahme selbiger sind politische Entscheidungen, auf die wir keinen Einfluss haben. Selbstverständlich werden wir die neue Entscheidungslage berücksichtigen und nicht wie bisher vorgesehen ab November die Gasumlage auf den Preis für unsere Kundinnen und Kunden aufschlagen.

Die Kostenbremse ist bisher nur angekündigt, die Ausprägung aber noch nicht beschlossen. Wir freuen uns über die Entscheidung der Bundesregierung, die Energiekundinnen und -kunden deutlich zu entlasten. Wie genau die einzelnen Bausteine des Schutzschirms ausgestaltet sein werden, wird erst in den kommenden Tagen deutlich werden, wenn die Details der Regelungen vorliegen. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass weiter mit einer großen gemeinsamen Anstrengung Energie gespart wird. Der staatliche Schutzschirm ist eine Entlastung, keine Entwarnung für die Versorgungssicherheit.    

Bild von einer Gasflamme

Was soll die Gasbeschaffungsumlage bewirken?

  • Ziel ist es, die Lieferkette in der Gasversorgung und damit die Versorgungssicherheit in Deutschland zu stützen sowie die finanzielle Belastung gleichmäßig auf alle Gaskunden in Deutschland zu verteilen.
  • Eine Insolvenzbedrohung ist, anders als von Medien und Verbraucherschutzorganisationen aktuell behauptet, hingegen keine Voraussetzung für den Erhalt von Geldern aus der Umlage. Dies hat Susanne Ungrad, Sprecherin des BMWK, am 22. August in der Bundespressekonferenz auch noch einmal explizit bestätigt.
  • Die Rettung einzelner Gasimporteure vor der Insolvenz erfolgt über § 29 EnSiG und wurde bisher nur von Uniper (staatlicher Schutzschirm, Einstieg des Bundes, KfW) in Anspruch genommen.

Warum gibt EWE die Gasbeschaffungsumlage an Kunden weiter?

  • Die Bundesregierung hat Trading Hub Europe (THE) mit der Abwicklung der Gasumlage beauftragt. Die Bundesnetzagentur kontrolliert die sachgemäße Anwendung aller Vorgaben.
  • THE stellt jedem Energieversorger, der Erdgas an Kunden liefert, monatlich die Gasbeschaffungsumlage in Rechnung. Für EWE sind dies rund 90 Mio. Euro im Monat (rund eine Milliarde jährlich).
  • Daher ist EWE gezwungen, Kunden diese Umlage anteilig je nach Verbrauch zu berechnen und daraus die Zahlungen an THE zu leisten. Alle Einnahmen werden vollständig weitergegeben.
  • Die Zahlungen an THE sind von EWE auch dann zu leisten, wenn selbst keine Gelder aus dem Umlagetopf in Anspruch genommen werden würden.  

Warum hat EWE eine Zahlung aus dem Umlagetopf beantragt?

  • Die Voraussetzung für eine Zahlung ist, dass Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung wegfallender Erdgasimporte aus Russland entstanden sind. Dies ist gegeben: EWE hat die fehlenden Mengen zum zehnfachen Preis kaufen müssen, um seinerseits Lieferverträge mit Kunden zum vereinbarten niedrigeren Bezugspreis einhalten zu können. Daraus resultieren entsprechende Verluste. Mehr als die Hälfte dieser Verluste (Mehrkosten) trägt EWE selbst.
  • Für lediglich drei Monate (Oktober bis Dezember 2022) hat EWE seine Mehrkosten bei THE geltend gemacht, die Summe macht weniger als 0,1 Prozent des 34 Milliarden Euro umfassenden Gesamttopfes aus. Für ein regionales und dazu mehrheitlich kommunales Unternehmen handelt es sich dennoch um eine relevante Größenordnung.
  • Hätte EWE auf diese Summe verzichtet, würde die Umlage aufgrund des geringen Anteils nicht sinken, sondern bundesweit trotzdem in gleicher Höhe erhoben werden. Gaskunden im Nordwesten wären dadurch in keiner Weise entlastet worden.
  • Ein Verzicht auf die Erstattung hätte lediglich bewirkt, dass die Menschen im Nordwesten und in Brandenburg/Rügen ausschließlich für Unternehmen in anderen Landesteilen oder im Ausland zahlen, während das kommunale Unternehmen vor Ort auch die andere Hälfte der Mehrkosten freiwillig selbst trägt. Aufgrund unserer mehrheitlich kommunalen Gesellschafterstruktur wären die Menschen im EWE-Gebiet bei einem Verzicht somit quasi doppelt belastet worden. Dies finden wir mit Blick auf die angestrebte faire Verteilung von Lasten weder fair noch sinnvoll.     

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