EWE NETZ hat die vorläufigen Netzentgelte für das Jahr 2027 veröffentlicht. Sowohl bei Strom als auch bei Gas wird es moderate Erhöhungen geben: Für Haushaltskunden steigen die Netzentgelte jeweils um rund 80 Cent pro Monat. Hauptgrund sind insbesondere höhere Kosten der vorgelagerten Netze.
Strom: Rund 80 Cent mehr im Monat für Haushalte
Bei den Stromnetzentgelten fällt insbesondere der um eine Milliarde Euro bzw. 16 Prozent verringerte geplante Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten ins Gewicht. Damit erhöhen sich auch für EWE NETZ die vorgelagerten Netzkosten. Insgesamt steigen die Stromnetzentgelte von EWE NETZ 2027 für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden um rund fünf Prozent. Das entspricht etwa 80 Cent pro Monat. Bei Industrie- und Gewerbekunden fällt die Erhöhung je nach Verbrauchsstruktur unterschiedlich aus.
Gas: Netzentgelte steigen ebenfalls leicht
Im Gassektor steigen die Netzentgelte und Umlagen der Fernleitungsnetze. Damit erhöhen sich für EWE NETZ die vorgelagerten Netzkosten um rund sieben Prozent. Haushaltskunden von EWE NETZ mit einem Jahresverbrauch von 17.500 Kilowattstunden Gas zahlen drei Prozent beziehungsweise etwa 80 Cent mehr pro Monat. Bei Industrie- und Gewerbekunden fällt die Erhöhung je nach Verbrauchsstruktur unterschiedlich aus.
Netzentgelte unterliegen staatlicher Regulierung
Netzentgelte sind die Kosten für den Transport von Strom und Gas durch die Netze. Sie werden von den Energieanbietern gezahlt und sind Bestandteil der Strom- und Gasrechnung. Auf diese Weise tragen alle Netznutzer zur Finanzierung, zum Betrieb und zur Instandhaltung der Infrastruktur bei.
Anders als bei frei am Markt gebildeten Preisen unterliegen die Netzentgelte einer staatlichen Regulierung. Die Bundesnetzagentur legt auf Basis gesetzlicher Rahmenbedingungen fest, welche Erlöse Netzbetreiber erzielen dürfen. Neben den eigenen Netzkosten wirken sich auch die Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber auf die Höhe aus.
Die jetzt veröffentlichten Netzentgelte sind vorläufig und können sich bis zum Jahreswechsel noch ändern.
Hintergrund: So setzen sich Netzentgelte zusammen
Alle Energieanbieter zahlen Netzentgelte für die Durchleitung von Strom und Gas. Auch Verteilnetzbetreiber wie EWE NETZ zahlen Netzentgelte an die vorgelagerten Netzbetreiber für die übernommenen Energiemengen.
Neben den eigentlichen Netzentgelten fallen weitere gesetzlich geregelte Preisbestandteile an. Dazu zählen unter anderem Entgelte für den Messstellenbetrieb sowie die Konzessionsabgabe. Im Gasbereich sind bestimmte Umlagen bereits in den vorgelagerten Netzkosten berücksichtigt.
Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, ihre vorläufigen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober zu veröffentlichen.