Am 04.06.2020 ist zwischen der EWE Urbanisation Dienstleistungs GmbH (UDG) mit dem Sitz in Bremen als übertragende Gesellschaft und der EWE Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Oldenburg als aufnehmende Gesellschaft ein Verschmelzungsvertrag nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes abgeschlossen worden. Der Vorstand der EWE Aktiengesellschaft gibt hierzu heute folgenden Hinweis:
EWE Aktiengesellschaft
Oldenburg
HRB 33 Amtsgericht Oldenburg
Hinweis auf eine erfolgte Verschmelzung
Am 04.06.2020 ist zwischen der EWE Urbanisation Dienstleistungs GmbH (UDG) mit dem Sitz in Bremen als übertragende Gesellschaft und der EWE Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Oldenburg als aufnehmende Gesellschaft ein Verschmelzungsvertrag nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes abgeschlossen worden.
Da sich das gesamte Stammkapital der EWE Urbanisation Dienstleistungs GmbH (UDG) in der Hand der übernehmenden EWE Aktiengesellschaft befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 4 UmwG nicht erforderlich.
Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.
Oldenburg, 23. Juni 2020
EWE Aktiengesellschaft
- Der Vorstand -