Oldenburg, 12. Oktober 2018. Auch EWE unterstützt – neben anderen namhaften Unternehmen –die Kampagne Windretter www.windretter.info. Die Kampagne macht darauf aufmerksam, dass aufgrund von Netzengpässen regenerative Erzeugungsanlagen häufig abgeregelt werden und derzeit eine Definition und damit ein seiner Rolle entsprechender gesetzlicher Rahmen für Energie- beziehungsweise Stromspeicher fehlt.
Die fehlende energiewirtschaftliche Einordnung von Energiespeichern hat zur Folge, dass diese als Letztverbraucher von Energie eingestuft werden. Die Betreiber sind deshalb grundsätzlich zur Zahlung aller Letztverbraucherabgaben wie Netzentgelt, EEG-Umlage und Stromsteuer verpflichtet.
Das bedeutet zum Beispiel: Ein Stromspeicher, wie ihn EWE mit seinem Projekt brine4power plant, nähme überschüssigen Strom auf, der ohne den Speicher gar nicht produziert würde, weil die Windenergieanlagen, die ihn produzieren könnten aus Gründen der Netzüberlastung still stünden. Dennoch wäre EWE als Speicherbetreiber, neben der Zahlung des eigentlichen Stromhandelspreises, gesetzlich grundsätzlich zur Zahlung der oben genannten Letztverbraucherabgaben verpflichtet.
„Zwar wurde dieses Problem in Teilen bereits von der Politik erkannt, allerdings stellen die diesbezüglich eingeführten Ausnahmeregelungen für Stromspeicher noch keinen stabilen und rechtssicheren Rahmen für Speicherbetreiber dar. Hier muss die Politik noch nachbessern. Vor diesem Hintergrund begrüßt und unterstützt auch EWE die Kampagne Windretter“, sagt Dr. Urban Keussen, Vorstand Technik bei EWE.
EWE begrüßt Initiative Windretter
Ansprechpartner
Dietmar Bücker
Pressesprecher