
Onshore Wind ist wichtiger Pfeiler der Energiewende
Windenergie an Land trägt in Deutschland bereits 17,5 Prozent zum Bruttostromverbrauch (AGEE, Umweltbundesamt) bei. Sie ist damit eine wichtige Stütze für die klimaneutrale Stromversorgung. Die politischen Beschränkungen der letzten Zeit haben dieses Fundament jedoch erschüttert. Mangelnde Flächen, langwierige Genehmigungsverfahren und Klagen erschweren zunehmend den weiteren Zubau an Windparks, den wir brauchen, um unsere Ziele zu erreichen.

• Flugsicherung anpassen
Die bestehenden Regelungen der Deutschen Flugsicherung (DFS) sehen große Abstände für Windenergieanlagen zu Drehfunkfeuer vor. Aktuelle Untersuchungen zeigen jedoch, dass die hierbei bisher angewandte Berechnungsmethode ungenau und auch mathematisch falsch ist, und, dass die tatsächlichen Störeinflüsse von Windenergieanlagen auf die Anlagen der Flugsicherung signifikant überschätzt werden.
Die DFS-Berechnungsmethode sollte daher modifiziert und der Schutzradius von 15 auf 10 Kilometer verringert werden. So stünden mehr Flächen für den Windenergieausbau zur Verfügung, bei gleichzeitigem Erhalt der Sicherheit im Flugverkehr. Desweiteren werden ein Drittel der bestehenden Drehfunkfeuer noch mit veralteter Technik betrieben. Würden sie auf den aktuellsten Stand der Technik gebracht, könnten weitere Flächen für Windenergie genutzt werden.
Zum EEG 2021:
• Kein Wegfall des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen
Der EEG-Entwurf sieht vor, dass die Vergütung in den Stunden wegfallen soll, in denen der Spotmarktpreis für Strom an der Börse negativ ist. Dies führt zu höheren Finanzierungskosten der Anlagenbetreiber und damit zu steigenden Kosten für die Endverbraucher. Dieser Vorschlag wäre erst dann sinnvoll, wenn die Rahmenbedingungen für flexibles und systemdienliches Verhalten auf Erzeugungs- und Verbraucherseite verbessert werden.
• Höchstwert erhöhen
Der in den Ausschreibungen vorgesehene Höchstwert der Förderung von 6 Cent pro Kilowattstunde genügt nicht, um die Refinanzierung sicherzustellen. Er sollte auf mindestens 6,2 Cent (6,4 Cent bei Beteiligung von Kommunen, siehe unten) angehoben werden.
• Kommunalabgabe sichert Akzeptanz
Gemeinden sollen von Windparks profitieren, indem Betreiber sie mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde am Profit beteiligen dürfen. EWE hat mit ähnlichen Modellen gute Erfahrungen gemacht. Um die finanzielle Planungssicherheit und damit auch die Akzeptanz zu erhöhen, sollte diese Kommunalabgabe nicht nur optional, sondern verpflichtend eingeführt werden. Sie sollte für alle neuen Parks gelten, auch für solche, die sich außerhalb des EEG-Förderregimes nur am Markt finanzieren. Richtig ist, dass nicht nur die Standort-Gemeinde, sondern alle „betroffenen“ Kommunen von der Abgabe profitieren sollen. Zu klären ist jedoch, wann eine solche Betroffenheit vorliegt.
• Post-EEG: Vorrang für Repowering und Marktintegration
Ab Sommer 2021 werden immer mehr Anlagen aus dem EEG-Förderregime fallen. Dann ist sicherzustellen, dass diese nicht „wild“ einspeisen und den Netzbetreber belasten, ihre Strommengen also weiter einem Bilanzkreis zugeordnet werden. Eine Übergangsregelung für diese Anlagen ist daher gundsätzlich sinnvoll. EWE lehnt jedoch die vorgeschlagene Höhe der Anschlussvergütung als zu hoch ab. Anlagen ab 100 Kilowatt sollen den Jahresmarktwert bekommen und würden somit keinen Anreiz zur Direktvermarktung oder zum Repowering erhalten. Stattdessen sollte die Anschlussförderung lediglich 20 Prozent des Monatsmarktwerts betragen. Dieser Wert könnte ein wildes Einspeisen und damit möglicherweise die Sperrung der Anlage verhindern, ohne den Anreiz zur Direktvermarktung zu verzerren.

• Bürokratischen Flickenteppich abschaffen und Genehmigungsverfahren straffen
Genehmigungsverfahren müssen vereinfacht werden sowie natur- und
artenschutzrechtliche Vorgaben standardisiert werden. Dazu gehört auch,
dass die zuständigen Behörden über ausreichende personelle und fachliche
Ausstattung verfügen. Fristen sollten verkürzt werden und bei
ausbleibender Stellungnahme von beteiligten Behörden innerhalb der Frist
rechtssicher von Einverständnis ausgegangen werden.
• Aus Alt mach neu - Repowering nutzen
Beim Repowering werden alte Windanlagen durch moderne ersetzt, die
deutlich leistungsfähiger sind. Dadurch steigt die Erzeugung des Parks
bei weniger Anlagen. Länder und Bund müssen gemeinsam eine
Repowering-Strategie aufsetzen, die aufzeigt, wie die Flächen für
Repowering-Projekte maximiert und die Umsetzung solcher Vorhaben
erleichtert werden kann. In vielen Fällen steht der Wegfall der
planungsrechtlichen Grundlage der Genehmigung, die Ersatzanlage zu
errichten, entgegen. Daher sollte darauf hingewirkt werden, im Falle des
Repowerings von Windenergieanlagen auf eine erneute planerische
Absicherung zu verzichten
• Auf pauschale Abstandsregeln verzichten
Laut Baugesetzbuch können Bundesländer einen Abstand von bis zu 1000
Metern zwischen Windenergieanlagen und bestimmter Wohnbebauung
festlegen. EWE appelliert an die Landesregierungen, den
Windenergieausbau aktiv zu unterstützen und keine Abstandsregeln
einzuführen. Es bestehen bereits ausreichend Vorgaben im
Genehmigungsprozess, die den Gesundheitsschutz der Anwohner garantieren
und einer optisch bedrängenden Wirkung vorbeugen.

EWE projektiert Windparks, von denen alle etwas haben: Kommunen, Grundstücksbesitzer und Nachbarn. Lernen Sie hier unsere Best Practices kennen.

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Aiko Holstein
Beauftragter Berlin
Tel: +49 30 221726122
E-Mail: Aiko.holstein@ewe.de
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