EWE ENERGIE AG: Aufsichtsrat spricht sich für kundenfreundliche Lösung aus
Vorschlag soll mit unabhängigen Vertretern erarbeitet werden / Entscheidung noch im Spätsommer erwartet
Oldenburg, 9. August 2010. In seiner konstituierenden Sitzung hat sich der Aufsichtsrat der EWE ENERGIE AG heute für eine schnelle Entscheidungsfindung ausgesprochen, wie EWE auf das Urteil des Bundesgerichtshofes zu den Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Erdgassonderverträge reagiert. Der Aufsichtsrat hat heute auf Basis der inzwischen vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung Kunden- und Unternehmensinteressen betrachtet und verschiedene Möglichkeiten analysiert.
Das Gremium empfahl, in den kommenden Wochen eine kundenfreundliche Lösung zu finden. EWE will nun gemeinsam mit unabhängigen Vertretern einen Vorschlag erarbeiten. Ziel ist eine Lösung, die Vermögensnachteile bei EWE und ihren Aktionären vermeidet, die Interessen der Kunden berücksichtigt und gleichzeitig Rechtssicherheit schafft.
„Unsere Kunden haben uns vertraut, dieses Vertrauen wollen wir nun bestätigen. Wir haben kein Interesse daran, mit einer Vielzahl unserer Kunden Rechtsstreitigkeiten zu führen“, betonte Dr. Werner Brinker, der heute zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates der EWE ENERGIE AG gewählt wurde. Deshalb wolle man mit den vielen treuen EWE-Kunden eine pragmatische Lösung außerhalb des gerichtlichen Weges erreichen. Ein Vorschlag soll in den kommenden Wochen von einem Kreis aus unabhängigen Vertretern und Unternehmensvertretern erarbeitet werden. Zur Besetzung dieses Kreises werde man nun einzelne Personen ansprechen. „Ich werde mich dann für eine solche Lösung gegenüber den EWE-Gesellschaftern einsetzen“, erläuterte Brinker. Er rechnet noch im Spätsommer mit einer Entscheidung.
Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung einer Zahlung an Kunden müssten die EWE-Eigentümer darüber entscheiden. Noch in diesem Monat soll daher eine Sitzung des Verbandsausschusses des EWE-Verbandes stattfinden. In die Entscheidung werde auch die EnBW AG als Minderheitsaktionär eingebunden.
Nach Aussage des Bundesgerichtshofes sei zwar die Klausel zur Anpassung der Preise ab dem 1. April 2007 nicht wirksam gewesen. Brinker betonte aber, dass auch in dieser Zeit das Unternehmen seine Kunden zuverlässig und zu günstigen Preisen mit Erdgas beliefert habe.
Hintergrundinformationen zum Urteil des BGH und den monierten Preisanpassungsklauseln finden Sie im Dossier.
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