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EWE-Gaspreise: Landgericht Aurich weist Rückzahlungsklagen ab

Gericht erklärt Gaspreiserhöhungen für zulässig und wirksam


Oldenburg, 18. Dezember 2009. Das Landgericht Aurich hat heute zwei Klagen gegen Gaspreiserhöhungen von EWE abgewiesen.

Zwei Kunden aus Ostfriesland forderten vor dem Landgericht Aurich Geld zurück, weil sie frühere Preisanhebungen für geliefertes Erdgas für ungerechtfertigt hielten. Das Landgericht hat nun entschieden, dass EWE in rechtmäßiger Weise von einem einseitigen Preiserhöhungsrecht Gebrauch gemacht hat.

EWE hatte die Preise für Erdgas auf der Grundlage der gültigen Allgemeinen Versorgungsbedingungen angepasst. Das Landgericht Aurich hat die Klageabweisungen damit begründet, dass diese Versorgungsbedingungen das grundsätzliche Recht eines Gasversorgers zu Preisanpassungen enthalten und dass EWE diese Bedingungen wirksam in die Verträge mit den Kunden einbezogen hat.

Dabei stützt sich das Landgericht auch auf neuere Urteile des Bundesgerichtshofes vom 15. Juli 2009. Sie bestätigen ebenfalls, dass aus den Allgemeinen Versorgungsbedingungen ein Preisanpassungsrecht abzuleiten ist.

„Damit bestätigen die heute ergangenen Urteile, dass die Vertragsgestaltungen von EWE nicht zu beanstanden sind", so EWE-Justitiar Klaus Darimont.



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