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EWE begrüßt BGH-Entscheidung zu Gaspreisen


Oldenburg, 19. November 2008. Die Oldenburger EWE AG begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch, demzufolge Gaspreise nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind. Der Kunde könne zwar die einzelnen Erhöhungsschritte vor Gericht angreifen, heißt es darin, eine umfassende Kontrolle des gesamten Gaspreises auf seine Angemessenheit lehnt der BGH in seinem Urteil aber ab. Der BGH verneinte insbesondere die Pflicht des Versorgers, seine eigenen Bezugspreise offen zu legen. Die vom BGH insoweit zum Umfang der Preisüberprüfung vertretene Auffassung deckt sich EWE zufolge voll mit der Argumentation von EWE in den anhängigen Verfahren. Vor dem BGH scheiterte ein Kunde mit seiner Klage, der gegen Preiserhöhungen der Stadtwerke Dinslaken geklagt hatte.

„Wir sehen dieses Urteil als eine weitere Bestätigung zu den Preisanpassungen, die EWE in der Vergangenheit aufgrund von Bezugskostensteigerungen vornehmen musste", sagt EWE-Pressesprecher Daniel Waschow.

Zu der Auffassung, die der BGH in seinem Urteil vertrete, seien in der Vergan-genheit auch bereits viele andere Gerichte in Verfahren, die gegen EWE wegen der Preisanpassungen angestrengt wurden, gekommen.



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