[Lucene:Start]

EWE geht in Revision gegen OLG-Urteil


Oldenburg, 18. September 2008.
Der Oldenburger Energiekonzern EWE hat jetzt Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom 5. September 2008 beim Bundesgerichtshof eingelegt. Während bisher alle Gerichte, die mit der Überprüfung der Gaspreise von EWE befasst waren, die Angemessenheit der Preise bestätigt haben, hatte das OLG dem Energieversorger Anfang des Monats das Recht auf Preisanpassung gegenüber den 56 Klägern abgesprochen. EWE hatte bereits unmittelbar nach Bekanntgabe des Urteils angekündigt, in Revision zu gehen.

„Unsere Verträge fußen auf einer bundesweit gültigen Rechtsverordnung und bestehen in vielen Fällen bereits seit Jahrzehnten"; sagt EWE-Vertriebsleiter Christian Haferkamp. „Wir sind daher von der Wirksamkeit unserer Verträge fest überzeugt." Es sei nicht nachvollziehbar, warum ein Erdgasanbieter kein Recht haben solle, Erdgaspreise zu senken oder zu erhöhen. Insbesondere dann nicht, wenn die eigenen Bezugskosten für Erdgas gesunken oder gestiegen seien. Haferkamp betont: „In der Verhandlung vor dem OLG am 5. September wurde die Angemessenheit der Preise nicht angesprochen." Es seien lediglich Rechtsfragen behandelt worden. „Bislang hat kein Gericht an der Rechtmäßigkeit unserer Preise gezweifelt", so Haferkamp.

Das Landgericht Oldenburg, dessen Urteil beim Oberlandesgericht Oldenburg zur Überprüfung stand, hatte bereits im November 2007 die Klage der Kunden mit der Begründung abgewiesen, dass die Erdgaspreise sich im Wettbewerb bildeten und die EWE-Erdgaspreise angemessen seien.

Mit der Einlegung der Revision durch EWE geht der Rechtsstreit nun in die nächste Instanz zum Bundesgerichtshof.



Zuständiger
Pressekontakt:

EWE AG

Pressekontakte

Leiter
Konzernkommunikation

Daniel Waschow
Kontakt

Folgen Sie uns auch auf

Folge EWE_AG auf Twitter
[Lucene:End]