Nach Senkung im Vorjahr muss EWE Erdgaspreis zum April anheben (Brandenburg/Rügen)
Grund: gestiegene Bezugskosten
Strausberg, 18. Februar 2008.
Nachdem EWE die Erdgaspreise zum 1. April des vergangenen Jahres um rund 9 Prozent gesenkt und damit ein ganzes Jahr konstant gehalten hat, hebt der Oldenburger Energiedienstleister die Preise zum 1. April 2008 an. Für Haushaltskunden steigt der Preis pro Kilowattstunde Erdgas von brutto 5,13 Cent auf 5,72 Cent. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von 11,5 Prozent.
Die Preisanhebung bedeutet für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 25.000 Kilowattstunden monatliche Mehrkosten von 12,40 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Dadurch, dass EWE die Anhebung bis zum Ende der Heizperiode aufschieben konnte, kommt sie erst im kommenden Herbst beziehungsweise Winter stärker zum Tragen.
Als Grund für die Erhöhung nennt EWE die in den letzen Monaten auf dem Weltmarkt gestiegenen Einkaufspreise. „Aufgrund des weltweit weiter steigenden Energiebedarfs gibt es derzeit keine Energiequelle, die von der allgemeinen Verteuerung ausgenommen ist“, sagt Dr. Ulrich Müller, Leiter der EWE-Geschäftsregion Brandenburg/Rügen. „Diese Preisbewegungen sind das Ergebnis deutlicher Veränderungen der Erdgasbeschaffungskosten in Europa. Dabei bildet sich der Erdgaspreis als Marktpreis in Konkurrenz mit anderen Energieträgern auf dem Wärmemarkt“, so Müller.
Die EWE-Erdgaspreise gehören weiterhin bundesweit zu den günstigsten. Ein Haushalt im EWE-Gebiet zahlt auch nach der Erhöhung weniger als Erdgaskunden in anderen Regionen Deutschlands.
EWE macht gleichzeitig auf ein preisgünstiges online Produkt aufmerksam, das Kunden ab Ende April nutzen können. Wer sich dafür entscheidet, spart im Jahr gegenüber dem EWE Erdgas classic Vertrag rund 38 Euro im Jahr. Der Vertrag kann nur online abgeschlossen werden und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Nähere Informationen dazu erhalten interessierte Kunden unter www.ewe.de.
Ausführliche Informationen zur Preisanhebung erhalten alle EWE-Kunden in den kommenden Tagen per Post.
Keine Zählerablesung erforderlich:
Für die Ermittlung der Zählerstände zum Stichtag 1. April 2008 ist eine gesonderte Ablesung der Zähler nicht erforderlich. Die Berechnung der Verbrauchsmengen erfolgt anhand von statistisch erfassten und ständig aktualisierten Temperaturaufzeichnungen anteilig zu alten und neuen Preisen. Kunden können ihre Zähler aber auch selbst ablesen und den Zählerstand einem der nahe gelegenen EWE-ServicePunkte mitteilen. EWE empfiehlt, die Abschlagsbeträge entsprechend anzupassen, um Nachzahlungen zu vermeiden. Zählerstände und Änderungen der Abschlagsbeträge können auch über das Internet unter www.ewe.de mitgeteilt werden.
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