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Verbraucherzentrale zieht Vorwurf gegen EWE zurück - Vertragsanpassungen nicht mit Preiserhöhung verbunden


Oldenburg, 14. Februar 2007.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat ihre Vorwürfe gegen die Oldenburger EWE AG zurückgezogen und eine rechtsverbindliche Unterlassungserklärung unterzeichnet. In einer Pressemitteilung hatte die Verbraucherzentrale dem Energieversorger Nötigung unterstellt. EWE hatte diese Vorwürfe zurückgewiesen und gravierende sachliche Fehler in dieser Meldung bemängelt.

Die Verbraucherzentrale hatte EWE u. a. vorgeworfen, eine gesetzliche Verpflichtung als Vorwand zu nutzen, um Kunden in einen teureren Tarif einzustufen. Tatsache ist, dass EWE im Januar und Februar den Großteil seiner Erdgaskunden über eine gesetzliche vorgeschriebene Vertragsanpassung informiert hat. Grundlage für die Vertragsanpassung waren das Energiewirtschaftsgesetz und die neue Grundversorgungsverordnung. Mit der Vertragsanpassung kommt  EWE den gesetzlichen Vorgaben nach. Eine Preiserhöhung, wie von der Verbraucherzentrale behauptet, war damit nicht verbunden.



Zuständiger
Pressekontakt:

EWE AG

Pressekontakte

Leiter
Konzernkommunikation

Daniel Waschow
Kontakt
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