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Amtsgericht Oldenburg lehnt weitere Klage gegen EWE-Erdgaspreise ab


Oldenburg, 17. Januar 2007.
Erneut hat das Amtsgericht Oldenburg eine Klage gegen eine Erdgaspreiserhöhung des Oldenburger
Energiedienstleisters EWE kostenpflichtig abgewiesen. Das Urteil ist berufungsfähig.

Die Kläger wollten gerichtlich feststellen lassen, dass die Preiserhöhung zum 1. September 2004 nach Paragraph 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches unbillig war. Das Amtsgericht Oldenburg wies die Klage zurück, da die „Tariferhöhung durch die Erhöhung der Bezugskosten für Gas gerechtfertigt“ sei. EWE habe dies durch die Vorlage von Bescheinigungen der Erdgaslieferanten bestätigen können. Das Gericht sah es ebenfalls als erwiesen an, dass EWE die gestiegenen Kosten nicht in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben habe.

EWE sei nicht gehalten, die Kalkulation offenzulegen, heißt es in der Urteilsbegründung. Eine entsprechende Rechtsgrundlage gebe es für den Bereich der Erdgaswirtschaft nicht. Die Billigkeit könne folglich nur durch einen Preisvergleich mit Konkurrenzunternehmen überprüft werden. EWE habe „durch Vorlage entsprechender Marktanalysen nachgewiesen, dass sie zu den preisgünstigsten Gasversorgern im norddeutschen Raum zählt“.

Mit diesem weiteren Urteil wurde bereits die siebte Klage von Einzelpersonen gegen Erdgaspreiserhöhungen von EWE zurückgewiesen. Die Urteile ergingen in den vergangenen Monaten durch verschiedene Amtsgerichte.



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Daniel Waschow
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