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EWE begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofes zu Erdgaspreisen


Oldenburg, 13. Juni 2007.
Der Oldenburger Energieversorger EWE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur gerichtlichen Überprüfung von Erdgaspreiserhöhungen. Der BGH hat dort entschieden, dass bei einer Prüfung der Angemessenheit von Erdgas-Preisanpassungen nur der Erhöhungsbetrag zu prüfen ist. Eine Erhöhung sei dann billig, wenn der Energieversorger nur die Bezugskostensteigerungen weitergegeben habe.

„Das Urteil entspricht der energiewirtschaftlichen Realität. Für uns ist es enorm wichtig, dass wir nun von höchstrichterlicher Instanz eine Entscheidung haben, die hier offene juristische Fragen beantwortet“, so Dr. Werner Brinker, Vorstandsvorsitzender der EWE AG. Die EWE-Erdgaspreise seien stets angemessen gewesen. Da EWE nur die Bezugskostensteigerungen weitergegeben habe – teilweise auch weniger – sei er hinsichtlich noch anhängiger Verfahren gegen EWE sehr zuversichtlich.

Bisher wurden in allen Fällen, in denen ein Urteil ergangen ist, die Klagen gegen EWE-Erdgaspreiserhöhungen abgewiesen. In einigen Verfahren stehen noch Urteile aus.



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EWE AG

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Daniel Waschow
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