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Landgericht Oldenburg weist drei Berufungen gegen EWE-Erdgaspreise zurück


Oldenburg, 29. November 2007.
Das Landgericht Oldenburg hat heute drei Berufungen von Einzelklägern gegen Erdgaspreiserhöhungen des Oldenburger Energiedienstleisters EWE kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Kläger wollten gerichtlich feststellen lassen, dass Preiserhöhungen für Erdgas unbillig im Sinne des Paragraphen 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches seien. Das Amtsgericht Oldenburg hatte die Klagen bereits in erster Instanz abgewiesen, wogegen die Kläger dann Berufung einlegten. Das Amtsgericht hatte festgestellt, dass die Tariferhöhungen in den Jahren 2004 bis 2006 durch Bezugskostenerhöhungen gerechtfertigt waren, die noch über den von EWE an die Kunden weitergegebenen Steigerungen lagen. Das Landgericht hat mit seinen heutigen Urteilen Entscheidungen von drei verschiedenen Richtern bzw. Richterinnen des Amtsgerichts Oldenburg bestätigt.

Das Landgericht folgt mit diesen Entscheidungen seinen Urteilen aus der vergangenen Woche. Hier hatte das Gericht bereits zwei Sammelklagen von mehr als 100 Klägern kostenpflichtig abgewiesen.

Das Landgericht hat die Revision gegen seine heutigen Entscheidungen zugelassen.



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