Landgericht Oldenburg weist Sammelklagen gegen EWE-Erdgaspreise ab
Oldenburg, 22. November 2007.
Das Landgericht Oldenburg hat heute zwei Sammelklagen von mehr als 100 Kunden gegen Erdgaspreiserhöhungen des Oldenburger Energiedienstleisters EWE kostenpflichtig abgewiesen. Die Kläger wollten gerichtlich feststellen lassen, dass Preiserhöhungen für Erdgas unbillig im Sinne des Paragraphen 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches seien.
EWE habe die Angemessenheit seiner Preise im Laufe des Prozesses nachgewiesen, begründete das Gericht seine Entscheidung. EWE habe durch Vorlage von Bescheinigungen seiner Erdgaslieferanten und durch Wirtschaftsprüfergutachten belegen können, dass die entstandenen Mehrkosten für den Bezug von Erdgas noch nicht einmal in voller Höhe an die Kunden weitergegeben wurden. Damit stehe fest, dass die Preise nicht unbillig sind.
Das Landgericht folgt mit dieser Entscheidung im Wesentlichen dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Juni dieses Jahres in einem vergleichbaren Fall. Das BGH-Urteil vom 13. Juni 2007 gilt als Grundsatzurteil. EWE-Vorstandsvorsitzender Dr. Werner Brinker begrüßte die Urteile des Oldenburger Landgerichtes: „Dies sind nun weitere Urteile, die die EWE-Position im Streit um die Anpassungen unserer Erdgaspreise bestätigen. Sie schaffen auch für die Zukunft mehr Klarheit für die Kunden und EWE in Bezug auf mögliche Anpassungen der Erdgaspreise – nach oben wie nach unten.“
Der erste Verhandlungstermin in diesen Verfahren hatte bereits im September 2006 stattgefunden. Das Gericht entschloss sich damals, die Verfahren bis zur genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofes auszusetzen. Diese erging dann im Juni 2007, woraufhin das Landgericht die Verhandlungen wieder aufnahm.
Die Sammelklagen gegen die EWE-Erdgaspreise waren von zwei Klägergruppen aus dem Raum Oldenburg und Ostfriesland angestrengt worden. Das Urteil ist berufungsfähig.
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