EWE kritisiert drittes EU-Energiebinnenmarktpaket
Oldenburg, 19. September 2007.
Kritik übt der Oldenburger Energieversorger EWE am so genannten dritten Energiebinnenmarktpaket, das die Europäische Kommission heute auf einer Pressekonferenz in Brüssel vorgestellt hat. EWE begrüße zwar grundsätzlich die Absicht der EU, für mehr Wettbewerb auf dem europäischen Energiemarkt zu sorgen. Zentrale Kritik übe das Unternehmen aber an den Empfehlungen der Kommission zur eigentumsrechtlichen Entflechtung von Strom- und Gasversorgungsunternehmen – dem so genannten Ownership Unbundling – und zur Gasspeicherregulierung. Als Gasfernleitungsnetz- und Gasspeicherbetreiber wäre EWE hiervon unmittelbar betroffen.
Diese tief in bestehende Strukturen eingreifenden Vorschläge zur zukünftigen Regulierung auf dem europäischen Strom- und Erdgasmarkt würden ohne hinreichende Überprüfung der Angemessenheit vorgelegt werden. Zudem kämen die Vorschläge zu einem Zeitpunkt, zu dem die Auswirkungen der erst kürzlich von der EU erlassenen Vorschriften noch keineswegs abzusehen seien.
In der jüngeren Vergangenheit hatte die Europäische Kommission bereits weitreichende Eingriffe in die Energiewirtschaft vorgenommen. So sind Unternehmen heute bereits zur gesellschaftsrechtlichen Abtrennung ihres Netzbetriebes verpflichtet. Entsprechend hat EWE seinen Netzbetrieb schon 2006 in die EWE NETZ GmbH ausgegliedert. Das Ownership Unbundling sieht nun allerdings weiterhin vor, neben dem Betrieb auch das Eigentum von Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern vollständig von den Bereichen Energiegewinnung, -erzeugung und -vertrieb zu trennen.
„Die eigentumsrechtliche Entflechtung ist nur eine Möglichkeit der Energiemarktregulierung. Die Kommission bleibt aber bis dato eine rationale Begründung für die Wahl dieser Ultima Ratio schuldig“, sagt EWE-Chef Dr. Werner Brinker. Dass eben die Vorschläge der Kommission zu einem Zeitpunkt kommen, wo die Auswirkungen jüngster Veränderungen auf dem Energiemarkt noch nicht abzuschätzen sind, schafft Brinker zufolge kein positives Investitionsklima und reduziert die Bereitschaft zum Ausbau paneuropäischer Energienetze. „Hierzu ist ein Mindestmaß an rechtlicher Kontinuität erforderlich“, so Brinker. Zudem seien die nationalen Regulatoren, in Deutschland die Bundesnetzagentur (BNetzA) aktuell bereits damit beschäftigt, die bestehenden Verordnungen noch strenger auszulegen, was zu einer weiteren Verbesserung der Transparenz an den Energiemärkten führe.
Die Trennung des Erdgasspeicherbetriebes vom Erdgasvertrieb – wie das dritte Energiebinnenmarktpaket auch vorsieht – lehnt EWE ebenfalls ab. „Wir begrüßen die grundsätzliche Absicht der EU, Gasspeicherkapazitäten auszubauen. Die Zugangsregulierung von Gasspeichern und eine formalistische Verrechtlichung aber schaffen ein negatives Klima und schrecken Investoren ab“, sagt Brinker. Ihm zufolge bedeutet eine Verrechtlichung des Speicherzugangs auch erhöhten administrativen Aufwand, der Kosten verursacht, die sich wiederum zunächst in erhöhten Speicherpreisen und letztendlich in erhöhten Erdgaspreisen niederschlagen werden.
Die Kommission verkenne zudem die Bemühungen der Gasspeicherbetreiber, einen transparenten und liquiden Markt zu schaffen. Die freiwillig aufgestellten Richtlinien der Speicherbetreiber, die den Zugang zu Gasspeichern für Dritte regeln, die GGPSSO (Guidelines for Good TPA Practice for System Operators) würden pragmatisch und konsequent umgesetzt.
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