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Zweite Klage gegen EWE-Gaspreiserhöhung abgewiesen


Oldenburg, 10. Januar 2006.
Erneut hat das Amtsgericht Oldenburg die Klage eines weiteren EWE-Kunden gegen die Gaspreiserhöhung des Oldenburger Energiedienstleisters aus dem Jahr 2004 kostenpflichtig abgewiesen. Damit wurden bisher zwei von drei Klagen gegen diese Erhöhung zurückgewiesen. Das Urteil zur dritten Klage steht noch aus.

Der Kläger wollte gerichtlich feststellen lassen, dass die Preiserhöhung nicht durch gestiegene Ölpreise und die Ölpreisbindung zu rechtfertigen ist. Der Richter konnte die Auffassung des Klägers nicht bestätigen und gab der EWE AG Recht, die die Ölpreisbindung als Begründung für die Preiserhöhung zum 1. September 2004 angegeben hatte.

Durch die Ölpreisbindung folgen die Gaspreise der Entwicklung der Ölpreise mit zeitlicher Verzögerung. Dies ist zwischen Produzenten und den Gasversorgern vertraglich vereinbart.

„Nachdem nun ein zweiter Richter des Amtsgerichts Oldenburg die Rechtmäßigkeit unserer Erhöhung bescheinigt hat, fühlen wir uns in unserer Preispolitik erneut bestätigt", so Dr. Werner Brinker, EWE-Vorstandsvorsitzender.

Bereits Ende Dezember hatte ein Richter des Amtsgerichts Oldenburg die Klage eines EWE-Kunden gegen die Gaspreiserhöhung aus dem Jahr 2004 kostenpflichtig abgewiesen und bestätigt, dass EWE im bundesweiten Vergleich zu den günstigsten Gasversorgern zählt. Darüber hinaus hatte ein von EWE in Auftrag gegebenes Gutachten zuvor bereits belegt, dass das Unternehmen mit seinen Gaspreisanhebungen sowohl zum 1. September 2004 als auch zum 1. August 2005 deutlich unter den gestiegenen Bezugskosten geblieben ist.



Zuständiger
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Daniel Waschow
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