Gerichtsbeschluss: EWE kündigt zu Recht Sperrung an
Oldenburg, 7. Februar 2006.
Für rechtmäßig hat das Amtsgericht Oldenburg das Vorgehen des Energieversorgers EWE gegen eine säumige Kundin erklärt. Das Unternehmen hatte der Frau angedroht, die Versorgung mit Erdgas einzustellen, sollte diese ihre Zahlungsrückstände nicht begleichen. Die Kundin hatte die von EWE aufgrund der Gaspreiserhöhung zum 1. August 2005 neu festgesetzten Abschlagsbeträge nur in Teilen beziehungsweise gar nicht bezahlt, da sie die Preiserhöhung für ungerechtfertigt hielt.
Daraufhin stellte sie beim Amtsgericht Oldenburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, EWE die Sperrung zu untersagen.
Das Gericht teilte die Auffassung der Antragstellerin nicht. In dem Gerichtsbeschluss heißt es wörtlich: „Denn es fehlt an einem Verfügungsgrund. Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Gas hat die Antragstellerin lediglich ein Rückforderungsrecht, nicht jedoch das Recht, nach eigenem Gutdünken den Gaspreis festzusetzen. Würden dies alle Gasabnehmer der EWE tun, dann wäre die EWE binnen kürzester Zeit nicht mehr in der Lage, die Gasversorgung sicherzustellen."
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