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EWE widerspricht Verfügung des Landgerichtes


Oldenburg, 3. März 2006.
Der Oldenburger Energiedienstleister EWE wird gegen die ihm am Montag zugestellte einstweilige Verfügung des Landgerichtes Oldenburg Rechtsbehelf einlegen. Das teilte das Unternehmen am Freitag, den 3. März, mit. Das Gericht hatte am 15. Februar 2006 dem Antrag einer EWE-Kundin stattgegeben und dem Unternehmen untersagt, solche Außenstände, die aus der Nichtzahlung der Gaspreiserhöhungen resultieren, mittels einer Sperrung einzufordern. Zunächst müsse die Angemessenheit der Gaspreiserhöhungen nachgewiesen werden, so das Gericht.

„EWE wurde von dem Landgericht Oldenburg in dieser Sache nicht angehört. Eine mündliche Verhandlung, in der EWE hätte Stellung nehmen können, fand nicht statt. Daher wird EWE nun Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen, um Stellung zu nehmen und – wie zuvor in anderen Verfahren – die Angemessenheit der Gaspreiserhöhung nachvollziehbar darzulegen“, so EWE-Vorstandsvorsitzender Dr. Werner Brinker.

Angesichts des bevorstehenden Verfahrens wird EWE nicht weiter Stellung zu diesem Fall beziehen.

EWE stellt lediglich klar, dass der Erdgasanschluss der Kundin nicht – wie teilweise berichtet – gesperrt worden sei. Zudem sei der Antrag der Kundin auf einstweilige Verfügung in erster Instanz vom Amtsgericht Oldenburg mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass nicht jeder nach eigenem Gutdünken den Gaspreis festsetzen könne. Würden dies alle Gasabnehmer der EWE tun, dann wäre EWE binnen kürzester Zeit nicht mehr in der Lage, die Gasversorgung sicherzustellen.



Zuständiger
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