Amtsgericht Leer: EWE-Gaspreise sind billig
Oldenburg, 24. Mai 2006.
Das Amtsgericht Leer hat in einem Urteil vom 6. Februar 2006 die EWE-Gaspreise „weil nicht unangemessen, als billig“ erklärt. Das Urteil wurde Mitte April als rechtskräftig bescheinigt. Ein EWE-Kunde hatte gerichtlich die Unbilligkeit der EWE-Gaspreiserhöhungen vom 1. September 2004 und 1. August 2005 feststellen lassen wollen. Außerdem wollte er die Offenlegung der Gaspreiskalkulation erwirken. Auch diese Forderung wies das Gericht zurück.
Es begründet seine Entscheidung damit, dass EWE im bundesweiten Vergleich einer der günstigsten Anbieter sei und dies durch verschiedene Unterlagen nachgewiesen habe. So belegten Schreiben der Vorlieferanten, dass die Bezugskosten gestiegen seien und die Weitergabe dieser Kosten aus betriebswirtschaftlichen Gründen notwendig gewesen sei. Das Amtsgericht wies in seiner Urteilsbegründung zudem darauf hin, dass Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst&Young belegten, dass EWE aus den Erhöhungen keine Gewinne erzielt habe.
EWE-Vorstandsvorsitzender Dr. Werner Brinker begrüßte das Urteil als weiteren Beleg dafür, dass die Preisgestaltung des Unternehmens angemessen sei. „Wir stehen in einer langen Kette der Erdgasversorgung und haben hier nur geringen Einfluss auf die Preise. Das Urteil zeigt aber, dass wir diesen im Sinne unserer Kunden nutzen“, so Brinker.
Im Dezember 2005 und Januar 2006 hatte das Amtsgericht Oldenburg bereits in zwei Fällen die Klagen zweier EWE-Kunden gegen die Gaspreiserhöhungen zurückgewiesen. Mit jüngstem Urteil wurde somit erneut eine Klage zu den Erdgaspreisanhebungen für EWE positiv entschieden.
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