Amtsgericht Leer bestätigt EWE-Erdgaspreise
Oldenburg, 11. August 2006.
Das Amtsgericht Leer hat mit einem Urteil vom 1. August 2006 die Klage eines EWE-Kunden gegen die letzten drei Erdgaspreiserhöhungen zurückgewiesen. Die ordnungsgemäß bekannt gemachten Preiserhöhungen ließen keine Unbilligkeit erkennen, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. EWE stehe ein Preisänderungsrecht auf Basis der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) zu.
EWE habe zudem seine nachweislich gestiegenen Bezugskosten nicht in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young bestätige, „dass an die Gruppe der Haushaltskunden insgesamt im Rahmen der drei vorgenommenen Preiserhöhungen weniger als die tatsächlichen Bezugskostenerhöhungen weitergegeben wurde". Das Gericht hebt zusätzlich hervor, dass die EWE-Preise auch nach den Anhebungen noch zu den günstigsten in ganz Deutschland zählen. Es bestätigt darüber hinaus die EWE-Auffassung, dass Kunden nicht die Offenlegung der Gesamtkalkulation verlangen können. Es gebe keine Rechtsnorm, die ein solches Verlangen von Erdgaskunden rechtfertige.
„Dieses Urteil bestätigt erneut, dass unsere Preise kundenfreundlich sind und wir alles tun, um die Entwicklungen auf den internationalen Energiemärkten zumindest teilweise aufzufangen", bezieht EWE-Vorstandsvorsitzender Dr. Werner Brinker zu der Entscheidung Stellung. Auch wenn EWE seine Position im Gaseinkauf mit dem Anteilserwerb an der Leipziger VNG – Verbundnetz Gas AG gestärkt habe, sei der Einfluss des Unternehmens auf die Preisentwicklung am Weltmarkt nur gering. Langfristig müsse man daher mit einem Anstieg der Energiepreise rechnen, so der EWE-Chef.
Bereits im Dezember 2005 und Januar 2006 hatte das Amtsgericht Oldenburg die Klagen von EWE-Kunden gegen Erdgaspreiserhöhungen zurückgewiesen. Im Februar dieses Jahres hat auch das Amtsgericht Leer die EWE-Erdgaspreise für gültig erklärt. Mit dem jüngstem Urteil wurde somit erneut eine Klage gegen Erdgaspreisanhebungen zugunsten von EWE entschieden.
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