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Amtsgericht Meppen bestätigt günstige EWE-Preise


Oldenburg, 1. September 2006.
Auch das Amtsgericht Meppen hat jetzt bestätigt, dass die EWE-Erdgaspreise nicht missbräuchlich sind. Damit schließt sich das Gericht im Ergebnis der Auffassung der Amtsgerichte Oldenburg und Leer an. Diese hatten bereits vier Klagen von EWE-Kunden gegen Erdgaspreiserhöhungen zurückgewiesen und damit bestä-tigt, dass die EWE-Erdgaspreise angemessen sind.

Anfang August wies das Amtsgericht Meppen in einem Beschluss den Antrag eines EWE-Kunden auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurück, der gegen seine Jahresabrechnung und die darin geltend gemachten jüngsten beiden Erdgaspreiserhöhungen klagen wollte. „Nach dem Vortrag der Parteien kann eine Erfolgsaussicht der Klage nicht bejaht werden“, heißt es in dem Beschluss. Diese Auffassung begründet das Gericht unter anderem damit, dass EWE nachgewiesen habe, dass seine Gaspreise erheblich unter den Preisen anderer Gasversorger lägen.

Weiterhin heißt es in dem Beschluss, dass ein Widerspruch gegen die Preiserhöhung den Kunden nicht dazu berechtige, seine Erdgasrechnung nicht zu bezahlen.



Zuständiger
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EWE AG

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Daniel Waschow
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