Sammelklagen gegen EWE
Entscheidung vertagt
Oldenburg, 14. September 2006.
Das Landgericht Oldenburg kam am ersten Verhandlungstag zu Sammelklagen gegen die Erdgaspreiserhöhungen von EWE zu keinem Urteil. Eine Entscheidung wurde zunächst vertagt. EWE folgte dem Vorschlag des Gerichtes zunächst die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) in zwei Grundsatzfragen abzuwarten. Der Verhandlungsbeginn ist im Dezember 2006 und Januar 2007. Die Kläger forderten eine direkte Entscheidung.
„Das Gericht hat eine Fülle von ungeklärten Rechtsfragen aufgeworfen, zu de-nen wir teilweise eine unterschiedliche Meinung haben. Wir haben uns aber der Auffassung des Gerichtes angeschlossen, die Entscheidung des BGH abzuwarten. Der BGH soll jetzt erst Gelegenheit haben Rechtssicherheit zu schaffen. Das dient der Prozessoptimierung und spart allen Beteiligten Kosten", so EWE-Unternehmenssprecherin Cora Zillich.
Alle bisherigen Urteile zu Klagen gegen EWE hätten die Angemessenheit der EWE-Erdgaspreise festgestellt. Verschiedene Gerichte hätten anerkannt, dass EWE einer der günstigsten Anbieter in Deutschland sei und nicht die vollen Bezugskostensteigerungen an seine Kunden weitergegeben habe, so Zillich weiter.
Die Sammelklagen gegen die EWE-Erdgaspreise waren von zwei Klägergruppen aus dem Raum Oldenburg und Ostfriesland angestrengt worden.
In einem dritten Verfahren, einer Berufungsklage eines Einzelklägers, ließ das Landgericht das Verfahren auf Antrag beider Parteien ruhen bis zu der Entscheidung des BGH.
Pressekontakte
Konzernkommunikation

