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Sammelklage gegen EWE in Aurich: Kläger ziehen Monopolvorwürfe zurück – Entscheidung über Zuständigkeit in zwei Wochen


Oldenburg, 20. September 2006.
Das Landgericht Aurich hat heute über die Zuständigkeit für die Sammelklage von 64 EWE-Kunden gegen die Erdgaspreiserhöhung zum 1. August 2005 verhandelt. Eine Entscheidung soll am 6. Oktober bekannt gegeben werden.

Das Gericht folgte EWE in vollem Umfang. Es gehe im Verfahren auch um Kartellrechtsfragen, weshalb das Kartellgericht in Hannover zuständig sei. Daraufhin zogen die Anwälte der Kläger die Vorwürfe zurück, dass EWE ein Monopolist sei und seine marktbeherrschende Stellung zu Lasten der Kunden ausnutze. Diese waren bis dahin wesentlicher Bestandteil der Klageschrift. Zur Frage der Zuständigkeit entbrannte ein scharfer Disput zwischen dem Vorsitzenden Richter und den Anwälten der Kläger. Schließlich beantragten diese neben der Feststellung der Zuständigkeit des Landgerichts Aurich hilfsweise die Aussetzung des Verfahrens, um eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) abzuwarten, der sich voraussichtlich im Januar zu Zuständigkeitsfragen äußern wird.

„Wir freuen uns, dass das Landgericht Aurich unsere Ansicht teilt und zunächst die Zuständigkeit prüft. Wir waren immer der Auffassung, dass die Sache angesichts der erhobenen Vorwürfe beim Kartellgericht verhandelt werden muss“, so EWE-Unternehmenssprecherin Cora Zillich.

Dem weiteren Verlauf der Verhandlung schaue man zuversichtlich entgegen. Alle bisherigen Urteile zu Klagen gegen EWE hätten die Angemessenheit der EWE-Erdgaspreise festgestellt. So hätten verschiedene Amtsgerichte anerkannt, dass EWE einer der günstigsten Anbieter in Deutschland sei und nicht die vollen Bezugskostensteigerungen an seine Kunden weitergegeben habe, so Zillich weiter.



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