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EWE muss Erdgaspreis zum 1. November anheben (Brandenburg / Rügen / Nord Vorpommern)


Strausberg, 4. Oktober 2006.
Der Oldenburger Energiedienstleister EWE, der auch in Brandenburg aktiv ist hebt zum 1. November 2006 seine Erdgaspreise an. Der Preis pro Kilowattstunde Erdgas steigt von netto 4,46 Cent auf netto 4,71 Cent. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von 5,6 Prozent. Dies bedeutet für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 30.000 Kilowattstunden monatliche Mehrkosten in Höhe von 7,25 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Grund für die Erhöhung sind die seit Anfang des Jahres auf dem Weltmarkt weiterhin gestiegenen Einkaufspreise. Die zu erwartende Senkung der Netzentgelte für Erdgas durch die Bundesnetzagentur wurde bei der vergleichsweise moderaten Erhöhung bereits berücksichtigt. Ohne die Netzentgeltsenkungen hätte die Erhöhung höher ausfallen müssen.

„Wir haben den Erdgaspreis so lange wie möglich stabil gehalten. Die Bezugskostenentwicklung der vergangenen Monate zwingt uns aber nun zu einer Erhöhung", erklärt Hans-Joachim Iken, EWE-Vertriebsleiter. Die sinkenden Ölpreise seit Anfang September hätten zwar dazu beigetragen, dass sich die Einkaufskonditionen für EWE etwas verbessern werden. Diese wirkten sich aber erst mit Zeitverzögerung aus und stünden den Verlusten gegenüber, die durch den mehrere Monate teuren Einkauf entstanden sind.

Beim Erdgaspreis handele es sich um einen Marktpreis, der sich aufgrund der Konkurrenz der einzelnen Energieträger auf dem Wärmemarkt und im Wettbewerb bilde, so Iken. EWE sei bestrebt, Schwankungen am Markt auszugleichen und so seinen Kunden möglichst lange stabile und angemessene Preise zu bieten.

Die EWE-Erdgaspreise gehören weiterhin bundesweit zu den günstigsten. Ein Haushalt im EWE-Gebiet zahlt auch nach der Erhöhung weniger als Erdgaskunden in anderen Regionen Deutschlands.

Ausführliche Informationen erhalten alle EWE-Kunden in den kommenden Tagen per Post. EWE informiert darin auch über Möglichkeiten und Beratungsangebote zum Energiesparen.

Keine Zählerablesung erforderlich

Für die Ermittlung der Zählerstände zum Stichtag 1. November 2006 ist eine gesonderte Ablesung der Zähler nicht erforderlich. Die Berechnung der Verbrauchsmengen erfolgt anhand von statistisch erfassten und ständig aktualisierten Temperaturaufzeichnungen anteilig zu alten und neuen Preisen. Kunden können ihre Zähler aber auch selbst ablesen und den Zählerstand einem der nahe gelegenen EWE-ServicePunkte mitteilen. EWE empfiehlt, die Abschlagsbeträge entsprechend anzupassen, um Nachzahlungen zu vermeiden. Zählerstände und Änderungen der Abschlagsbeträge können auch über das Internet unter www.ewe.de mitgeteilt werden.



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EWE AG

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Daniel Waschow
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