Landgericht Aurich verweist Klage gegen EWE an das Kartellgericht
Oldenburg, den 6. Oktober 2006.
Im Fall der Sammelklage von 64 Kunden gegen die Erdgaspreiserhöhungen von EWE hat sich das Landgericht Aurich heute für unzuständig erklärt und die Klage an das Kartellgericht in Hannover verwiesen. Das Gericht folgte damit der Auffassung von EWE. Der Energieversorger hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass über die Klage das Kartellgericht zu entscheiden habe.
Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Kläger EWE unter anderem vorwerfen, ein Gebietsmonopolist zu sein und diese Position auszunutzen, überhöhte Preise zu verlangen. Deshalb seien kartellrechtliche Vorschriften zu prüfen. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Kläger in der mündlichen Verhandlung am 20. September diese Vorwürfe teilweise haben fallen lassen, so das Gericht in seinem Beschluss.
„Wir sehen der Verhandlung vor dem Kartellgericht zuversichtlich entgegen. EWE ist weiterhin einer der günstigsten Anbieter bundesweit. Wir sind sicher, dass wir das Gericht in Hannover von der Angemessenheit unserer Preise überzeugen können", bezog EWE-Unternehmenssprecherin Cora Zillich zu dem Beschluss Stellung.
Die Kunden klagen gegen die EWE-Erdgaspreiserhöhung zum l. August 2005. Am 20. September fand der erste Verhandlungstermin statt, in dem das Gericht seine Entscheidung auf den 6. Oktober verschoben hatte.
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