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Weitere Klage gegen EWE-Erdgaspreiserhöhung abgewiesen


Oldenburg, 16. November 2006.
Das Amtsgericht Oldenburg hat heute eine Klage von zwei EWE-Kunden gegen drei Gaspreiserhöhungen des Oldenburger Energiedienstleisters kostenpflichtig abgewiesen.

Damit blieben bislang sechs Klagen von Einzelpersonen gegen Erdgaspreiserhöhungen von EWE erfolglos. „Mit diesem Urteil fühlen wir uns in unserer Preispolitik erneut bestätigt", kommentierte der EWE-Vorstandsvorsitzende, Dr. Werner Brinker, die Entscheidung des Oldenburger Amtsgerichtes.

Die Kläger, vertreten durch den Ratsherrn der Linkspartei, Rechtsanwalt Adler, Oldenburg, wollten gerichtlich feststellen lassen, dass die EWE-Preiserhöhungen für Erdgas zum 1. September 2004, 1. August 2005 und 1. Februar 2006 unbillig waren. Nach Ansicht der Kläger sei EWE hierbei wie ein regionaler Monopolist aufgetreten. EWE habe die so genannte Billigkeit der Preiserhöhungen nicht nachgewiesen, weil das Unternehmen seine Einkaufspreise und Kostenkalkulation nicht offengelegt habe.

Das Gericht dagegen erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass die Tariferhöhungen in den Jahren 2004 bis 2006 durch die Bezugskostenerhöhungen gerechtfertigt sind. Aus den von EWE vorgelegten Belegen gehe plausibel hervor, dass der Preis für EWE im Einkauf in den fraglichen Zeiträumen noch über den an die Kunden weitergegebenen Steigerungen lag. In der Urteilsbegründung heißt es: „Die Vorlieferanten haben eine höhere Preissteigerung in Cent pro Kilowattstunde angegeben, als die Tariferhöhung in Cent ausmacht."

Wie zuvor bereits zwei andere Richter am Amtsgericht Oldenburg, bestätigt die Richterin in ihrem heutigen Urteil, dass die Kläger nicht verlangen können, dass die gesamte Kostenkalkulation offengelegt wird.

Ein solcher Anspruch ergebe sich weder aus gesetzlichen noch sonstigen Grundlagen, so die Richterin.



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