Kartellamt: Kein Verfahren gegen EWE
Oldenburg, 20. Dezember 2004.
Das Kartellamt wird kein Verfahren gegen die EWE AG einleiten. Dies teilte die Behörde EWE, eines der größten Energieunternehmen in Deutschland, am Montag mit. Das Amt hatte angekündigt, noch vor Weihnachten gegen mehrere Gasversorger wegen überhöhter Gaspreise zu ermitteln. Dass gegen EWE nicht ermittelt werde, begründete das Kartellamt damit, dass EWE immer noch zu den günstigsten Anbietern gehöre.
Aufgrund gestiegener Bezugskosten für Erdgas hatte EWE zum 1. September 2004 die Gaspreise um netto 0,4 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Auslöser waren die gestiegenen Rohölpreise. Diese erreichten zwischenzeitlich einen historischen Höchststand von über 50 US$/bbl. Infolge dessen stiegen die Preise für Heizöl, die ausschlaggebend für die Einkaufspreise von Erdgas sind, um über 50 Prozent.
Der EWE-Vorstandsvorsitzende Dr. Werner Brinker begrüßte die Entscheidung des Kartellamtes: „Das zeigt, dass die Anhebung im September angemessen war. Wir bieten unseren Kunden faire Preise." Das Bundeskartellamt zöge EWE immer wieder als Preismaßstab heran.
Die für den 1. Februar 2005 angekündigte Strompreiserhöhung um 6,18 Prozent, hat das niedersächsische Umweltministerium im Dezember 2004 ebenfalls nach eingehender Prüfung genehmigt. Grund für die Anhebung sind auch hier gestiegene Bezugskosten. EWE produziert kaum selbst Strom, sondern bezieht Strom am Markt und an den Strombörsen.
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