EWE macht umfassendes Rückzahlungsangebot
Kunden können sich ab Juli bei EWE melden
Unternehmen will Streit beenden
Oldenburg, 18. April 2011. Im Streit um die Erstattung von Gaspreiszahlungen macht EWE seinen Kunden ein umfassendes Rückzahlungsangebot. Ausgangspunkt der Überlegungen ist der Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg. Der EWE-Vorstand beschloss heute ein Rückzahlungsangebot, das im Ergebnis einem Ausgangspreis von 4,11 Cent je Kilowattstunde entspricht. Mit dem Angebot sind ein Forderungsverzicht und die Akzeptanz der aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbunden.
„Wir haben nun eine juristische Grundlage, auf der wir handeln können. Daher haben wir als EWE-Vorstände ein konkretes Rückzahlungsangebot beschlossen. Es richtet sich an alle Kunden, die mit dem bisherigen Vorgehen nicht einverstanden sind. Wir möchten mit dem Angebot nun das zuletzt von Kritik geprägte Verhältnis zu einigen unserer Kunden verbessern“, erklärte Dr. Werner Brinker, Vorstandsvorsitzender der EWE AG, heute auf einer Pressekonferenz.
Das Rückzahlungsangebot gilt für rund 600.000 Normsondervertragskunden von EWE. Kunden, die mit dem bisherigen Vorgehen nicht einverstanden sind, können sich beim Unternehmen ab Juli 2011 melden. EWE benötigt noch einige Wochen, um die Abwicklung vorzubereiten. Die Berechnung des Rückzahlungsangebotes erfolgt verbrauchsabhängig und wird mit der bereits ausgezahlten Sonderzahlung aus der Vermittlungslösung von Herrn Dr. Scherf verrechnet. Kunden, die die Rückzahlung erhalten möchten, wird ein schriftliches Angebot übersendet. Dieses sieht neben dem Rückzahlungsangebot von EWE einen Forderungsverzicht der Kunden für die Vergangenheit sowie eine Anerkennung der Einbeziehung der aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
EWE möchte das umfassende Rückzahlungsangebot auch den Kunden anbieten, die im Klageverfahren sind. „Damit hoffen wir, dass die Arbeitsbelastung für alle Beteiligten, insbesondere für die Amtsgerichte in der Region, abnimmt“, so Brinker. Ausgangspunkt für die juristischen Auseinandersetzungen und die öffentliche Debatte war ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte am 14. Juli 2010 die Preisanpassungsklausel in den Erdgasverträgen "classic" für die Zeit ab dem 1. April 2007 für ungültig erklärt.
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