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Kartellamt: EWE darf seine VNG-Anteile an EnBW übertragen

EWE und EnBW begrüßen Entscheidung


Oldenburg, 24. August 2009. Das Bundeskartellamt hat heute die Übertragung der Aktien der EWE AG an der VNG Verbundnetz Gas AG an die EnBW Energie Baden-Württemberg AG freigegeben. Die Genehmigung erfolgte unter der Auflage des Verkaufs der EnBW-Aktien an der GESO AG. Um die VNG-Aktien übertragen zu können, bedarf es nun noch einer Zustimmung der Hauptversammlung der VNG AG.

EWE und EnBW begrüßen die Entscheidung des Kartellamtes als wichtige Weichenstellung für die weitere Entwicklung des deutschen Erdgasmarktes. Im Mai dieses Jahres haben EWE und EnBW eine Übertragung der VNG-Aktien vertraglich vereinbart. Die Transaktion stand unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Bundeskartellamtes.



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